Das unterschätzte Risiko Berufsunfähigkeit


Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kommt häufiger vor, als man annimmt - jeder vierte Beschäftigte ist vor Erreichen des Ruhestandes davon betroffen. Häufigster Auslöser: Psychische Krankheiten.
Foto: djd/Ontos
(rgz-p). Es gibt kaum ein Gut, das wertvoller ist wie die persönliche Arbeitskraft. Wer nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen, verdient kein Geld und kann auch nicht fürs Alter vorsorgen. Auf den Staat ist dabei kein Verlass: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig ist, seinen Beruf auszuüben, wird unabhängig von Status und Ausbildung auf eine Tätigkeit verwiesen, zu der er oder sie noch in der Lage ist. Eine gesetzliche Rente wird nur noch im Falle einer Erwerbsminderung, also einer generellen Arbeitsunfähigkeit, geleistet. Für all jene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es immerhin noch eine Vertrauensschutzregelung: Sie werden nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen, erhalten aber bei verminderter Erwerbsfähigkeit in ihrem ausgeübten Beruf maximal eine halbe Erwerbsminderungsrente. Jüngere Jahrgänge tun gut daran, frühzeitig den Verlust ihrer Arbeitskraft abzusichern.Häufigster Auslöser: Psychische KrankheitenBerufs- und Erwerbsunfähigkeit kommt viel häufiger vor, als gemeinhin angenommen wird: Jeder vierte Beschäftigte wird noch vor Erreichen des Ruhestandes berufs- oder erwerbsunfähig! Die Ursachen dafür haben sich im Übrigen in den letzten Jahren dramatisch gewandelt. Benedikt Chiandetti, Versicherungsexperte der Ontos, konkretisiert: “Ungefähr jeder dritte Fall ist heute auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Weitere häufige Gründe sind Nerven- oder Rückenkrankheiten, Krebs sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.”Versorgungslücken schließenDas Risiko, einmal nicht mehr arbeiten zu können, kann privat abgesichert werden. “Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließt durch die Zahlung einer Rente die Lücke zwischen dem bisherigen Gehalt und den Einnahmen während einer Berufsunfähigkeit”, erläutert der Experte. Diese Rente wird bereits dann gezahlt, wenn der Versicherte zu 50 Prozent berufsunfähig wird. Da jeder Job ein anderes Risiko der Berufsunfähigkeit birgt, sind die Beiträge der Versicherung den jeweils individuellen Risiken des Versicherten angepasst. Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung wiederum springt dann ein, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann.Vier Sterne vom Ratinginstitut”Wer sich beim Abschluss von Versicherungen gerne auf das Urteil unabhängiger Spezialisten verlässt, der sollte auf Bewertungen durch renommierte Rating-Institute wie Morgen & Morgen achten. Die Experten nehmen regelmäßig auch Zusatzpolicen etwa für die Berufsunfähigkeit unter die Lupe”, rät Chiandetti. Infos unter www.ontos.de.

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