Hallenflohmarkt Samstag 21. April, Messe Sindelfingen
Auf zum Stadtanzeiger-Hallenflohmarkt.
Entspannend und anregend - so treffend könnte man einen Flohmarktbesuch beschreiben. Denn dem bunten Treiben mit fröhlichem Charme kann sich kaum einer entziehen. Früher waren Flohmärkte eher ein Geheimtipp und wurden hauptsächlich von Liebhabern und Individualisten besucht. Doch heutzutage ist es zum Glück mehr als salonfähig geworden über einen Flohmarkt zu schlendern und sich das eine oder andere Schnäppchen zu sichern. Ein wahres Paradies für Sammler, Liebhaber von Kunst und außergewöhnlichen Gebrauchsgegenständen verspricht auch der nächste Stadtanzeiger-Hallenflohmarkt am Samstag, 2. April, von 9 bis 16 Uhr, in der Sindelfinger Messe.
Von A wie Allerweltsgegenstände, die man/frau gerade in dieser Ausführung schon lange gesucht hat, bis Z wie zauberhafte Kunstwerke, die uns spontan begeistern, werden die Anbieter ein riesiges Spektrum an reizvollen Kaufangeboten auslegen und offerieren. Ein vielfältiges Angebot für die Interessenten ist also garantiert. Wetterunabhängig und in einer schönen Atmosphäre kann man hier ein Pläuschchen halten, handeln und seiner Sammlerleidenschaft fröhnen. Schnäppchen gibt es obendrauf. Also, nichts wie hin.
Wer mit dem Auto kommt findet direkt bei der Messe kostenlose Parkplätze.
Eintrittspreise:
Für alle Besucher bieten wir eine Familieneintrittskarte zu € 9,- (2 Erw. + 2 Jugendliche)
Erwachsene € 4,-
Schüler ab 12 Jahren € 2,-
Kinder bis 12 Jahre frei
Bestellen Sie Ihren bereits aufgebauten Ausstellertisch direkt beim Stadtanzeiger ticketshop
oder unter der kostenlosten Tickethotline: 0800/2711711
Teilnahmebedingungen und Merkblatt für unsere privaten Flohmarktaussteller
1. Als Teilnehmer an unseren Hallenflohmärkten müssen Sie Privatperson sein und kein Gewerbetreibender im Sinne der Gewerbeordnung.
2. Auf unseren Flohmärkten ist der Verkauf von Neuwaren, Lebensmittel, Waffen jeglicher Art und lebenden Tieren nicht zugelassen. Die Verbreitung von Schriften, Waren und sonstigem von Glaubensgemeinschaften ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung droht Hallenverweis ohne Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen. Zugelassen sind alle typischen Flohmarkt-Waren neueren und älteren Datums.
3. Gemietete Tische und Waren müssen spätestens ½ Stunde nach offiziellem Besuchereinlass eingenommen bzw. aufgebaut sein. Danach fällt die gemietete Standfläche kostenlos an den Veranstalter zurück. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
4. Die vorgeschriebenen Geh- und Fluchtwege dürfen nicht verbaut werden. Der Aufbau über die jeweilige Tischkante hinaus ist strikt verboten, ebenso das Verschieben oder Austauschen der numerierten Tische.
5. Das Aufstellen von Kleiderständern ist nur dann erlaubt, wenn der gestellte und gemietete Tisch abgebaut wird und der Kleiderständer die Maße 2,20 x 0,50 m nicht überschreitet. Der abgebaute Tisch kann bei der Information abgegeben werden.
6. Das Einbringen von Gas- und Flüssiggasbehältern sowie von Brennstoffen der Gefahrenklasse A1 in die Halle ist streng verboten.
7. Alle Aussteller sind verpflichtet, beim Beschicken der Halle dem Kontrollpersonal grundsätzlich ihre Tischkarten und Eintrittskarten unaufgefordert deutlich zu zeigen.
8. Der Aussteller verpflichtet sich, während der gesamten Veranstaltungsdauer bis 16.00 Uhr anwesend zu sein.
9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
10. Denken Sie bitte daran, daß Sie Sitzgelegenheiten für Ihren Bedarf selbst mitbringen müssen.
11. Das Einschlagen von Nägeln oder Anbringen von Schrauben in die Hallenwände ist verboten. Bei Beschädigung erfolgt Regress durch den Hallenverwalter.
12. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
13. Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und danach auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzuparken. Eingänge, Zufahrten, Brandschutzzonen sowie Fluchtwege dürfen weder während des Auf- bzw. Abbaus noch während der Veranstaltung verbaut, verstellt noch beparkt werden ( ortspolizeiliche Vorschrift ).
14. Alle Flohmärkte an den genannten Terminen finden vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ordnungsamt statt. Bei Verschiebungen erhalten Sie schriftlichen Bescheid.
15. Die Firma MEDIA sowie die Hallenverwaltung haben absolutes Hausrecht während der Veranstaltung.
16. Bei Zuwiderhandlung der Teilnahmebedingungen erfolgt Verweis aus der Veranstaltung, ohne daß der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen hat.
17. Mit seiner Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Bedingungen.
MEDIA-Veranstaltungs-GmbH & Co. Ticket Service KG
Calwer Straße 7
71034 Böblingen
Telefon: 0 70 31 / 711-175
Telefax: 0 70 31 / 711-24 108
Kostenlose Tickethotline: 0800 / 2 711 711



