Im Eigenheim alt werden
Dank einer altersgerechten Wohnung und Hilfe im Haushalt können Senioren lange in der eigenen Wohnung leben. Foto: djd/ImmoKasse(rgz-p). Wohnungseigentümer müssen immer sehr genau unterscheiden, über welche Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten sie allein bestimmen dürfen und bei welchen baulichen Veränderungen sie zusammen mit der Eigentümergemeinschaft entscheiden müssen. Denn nur über das Sondereigentum kann der Eigentümer frei verfügen. Was dazu zählt, ist im Kaufvertrag der Immobilie und in der Teilungserklärung aufgelistet.
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Die Waschbecken und der Bodenbelag in der Wohnung zählen normalerweise zum Sondereigentum, aber auch Wände, sofern es keine tragenden sind. Tragende Wände wiederum zählen zum Gemeinschaftseigentum und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Das gilt auch für das Grundstück sowie den Hausflur und das Treppenhaus. Wer also aus Altersgründen einen Treppenlift einbauen möchte, um bis ins hohe Alter in der eigenen Wohnung leben zu können, muss sich zuvor mit der Hausgemeinschaft darüber einigen.
Die Tragweite solcher Einschränkungen ist nicht zu unterschätzen. Eine aktuelle Umfrage, in deren Rahmen im Auftrag der Immokasse 619 Personen ab 45 Jahren von TNS Emnid befragt wurden, ergab einen großen Umbaubedarf. Auf die Frage, ob ihre derzeitige Wohnung altersgerecht sei, antworteten 24 Prozent, dass dies überhaupt nicht der Fall sei. 17 Prozent hielten ihre Wohnung nur zu kleinen Teilen für altersgerecht. 24 Prozent antworteten, ihre Wohnung sei “auf jeden Fall” altersgerecht und für 32 Prozent traf das “in weiten Bereichen durchaus” zu. Auf viele Besitzer von Eigentumswohnungen, die nicht in ein Altenheim umziehen möchten, kommen also Umbaumaßnahmen zu, von denen manche auch mit der Eigentümergemeinschaft geklärt werden müssen.
Finanzierung der Umbauten
Ebenfalls geklärt werden muss die Finanzierung der Umbauten. Denn viele Bürger haben vor allem in ihre Immobilie investiert, um für ihr Alter vorzusorgen. Oft sind sie davon ausgegangen, dass sie mit einer kleinen Rente auskommen, weil sie ja keine Miete zahlen müssen. Wurde aber kein Geld für den altersgerechten Umbau zurückgelegt, musste bislang auf die Baumaßnahmen verzichtet werden. Das hat sich jetzt allerdings geändert: Denn mit dem Umkehrdarlehen “ImmoRentenPlus” bietet sich Besitzern von Eigentumswohnungen ab 65 Jahren eine neue Möglichkeit an. Sie können das in der Wohnung angelegte Vermögen in Bargeld verwandeln, ohne ausziehen oder die Wohnung verkaufen zu müssen.
“Der größte Vorteil dieses Konzepts liegt für Bezieher einer kleinen Rente darin, dass weder Tilgung noch Zinsen fällig werden, solange die Darlehensnehmer in ihrem Haus wohnen”, erklärt Lutz Delius, Geschäftsführer der Immokasse, die sich auf die Vermittlung des Umkehrdarlehens der Deutschen Kreditbank AG spezialisiert hat, und ergänzt: “Erst wenn die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wird, muss das Darlehen zurückgezahlt werden.” Je älter die Darlehensnehmer sind, desto höher kann die Darlehenssumme sein. Bis zu maximal 35 Prozent des Immobilienwertes können als Darlehen ausgezahlt werden. Das Umkehrdarlehen wird dann zwar wie jede andere Hypothek im Grundbuch eingetragen, aber die Immobilie wechselt nicht den Eigentümer. Weitere Informationen gibt es auf www.immokasse.de oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 65 66 67 66.
Kein Überschuldungsrisiko
Tilgungsraten, Zinsen und Stundungsgebühr werden während der gesamten Laufzeit zur ursprünglichen Darlehenssumme hinzuaddiert. Verstirbt der Darlehensnehmer, können die Erben das Darlehen ablösen und die Immobilie nutzen. Oder sie veräußern die Immobilie und verfügen über die Differenz aus Verkaufserlös und Darlehensbetrag. Es entsteht kein Überschuldungsrisiko: Selbst wenn sich mit den angefallenen Zinsen ein Darlehensbetrag aufsummiert hat, der den Wert der Immobilie überschreitet, haften die Erben nicht für das Darlehen.
Aus dem Häuschen Bares machen
- 33 Prozent der Befragten würden ein Umkehrdarlehen aufnehmen, um ihre Pflege im Alter zu finanzieren.
- 27 Prozent würden das Geld in den alters- oder behindertengerechten Umbau ihrer Immobilie investieren.
- 24 Prozent der Senioren würden ihre Kinder mit dem Geld unterstützen, 23 Prozent ihre Enkel.
- Jeweils 20 Prozent würden das Umkehrdarlehen für die Zahlung von medizinischen
bzw. Krankheitskosten oder zur Aufbesserung der Rente und zum Erhalt des Lebensstandards nutzen.
- 13 Prozent würden ihre Immobilie renovieren oder modernisieren.
