Wer bezahlt den Parkschaden?
Beschädigt man ein anderes Auto, übernimmt die Kfz-Haftpflicht nur den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Wer über den DEVK-Parkschadenschutz verfügt, kann in der Teilkasko auch seinen eigenen Schaden günstig reparieren lassen.
Foto: djd/DEVK(rgz-p). Das ist ärgerlich: Herr Meier hat sein Auto für eine halbe Stunde auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof abgestellt. Nach der Rückkehr stellt er fest, dass die Beifahrertür eine Delle hat, die nur durch ein anderes Auto entstanden sein kann.
Ist der Verursacher nicht feststellbar, kommt normalerweise nur die Vollkasko für den Schaden auf. Eine Ausnahme ist der DEVK-Parkschadenschutz für Pkw, der kostenlos in der Teilkasko enthalten ist. Einmal im Jahr können Autofahrer einen Schaden an einem Karosserie-Bauteil in einer Partnerwerkstatt beheben lassen und zahlen pauschal nur 50 Euro - unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Tipp: Bis zum 30. November können Autofahrer noch ihre Versicherung bei Ablauf am 1. Januar 2010 kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
